Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
siehe auch: Erbrecht
Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person bevoll-mächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für die*den Vollmachtgeber*in zu erledigen.
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht gegenüber Ärzten*innen, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung.
Sachbearbeiter:
Rechtsanwalt Markus Reichert